Ihre Daten sind ein wichtiges und schützenwertes Gut!

Sicherheit beim Immobilienverkauf mit TOP Makler aus SeevetalIhre Daten liegen uns am Herzen und werden mit der nötigen Sorgfalt und Diskretion behandelt. Viele Gesetze im Bereich Immobilienverkauf, Immobilienkauf und Immobilienvermietung erlegen uns die Abfrage genau dieser Daten auf.

Ich nenne Ihnen einmal die wichtigsten Gesetze, die uns das Abfragen von Ihren Daten vorschreiben:

  • Fernabsatzrichtlinie - Die gesamte Bewerbung von Immobilien, sei es verkaufen oder vermieten, erfolgt im Internet auf Immobilienplattformen wie: Immoscout24, Immowelt, Immonet u.v.m. Jede Anfrage Ihrerseits muss mit Ihren Namen, Adresse und Kontaktmöglichkeiten hinterlegt sein, damit wir mit Ihnen die weiteren Schritte (Besichtigungen, Zusendung des Exposés etc) machen dürfen. Zusätzlich können wir Ihnen darüber unsere Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und ABG´s senden.
  • Geldwäschegesetz - Die Prüfung der Käufer und Verkäufer bei Grundstücksverträgen oder bei Pacht- und Mietverträgen die über 10.000€ monatlich liegen.
  • So müssen Immobiliemakler ihre Kunden identifizieren

    Pflicht eines jeden Immobilienmaklers ist es, abzuklären, ob ein Kunde als Privatperson, als Vertreter einer juristischen Person oder eines Unternehmens handelt und sie entsprechend prüfen.
     Mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie kann der Immobilienmakler seine Kunden seit Juli 2020 auch mit elektronischen Mitteln identifizieren.

    Natürliche Personen

    Natürliche Personen müssen Makler durch Personalausweis oder Reisepass identifizieren und die folgenden notwendigen Angaben dokumentieren (§ 11 Abs. 4 S. 1 GwG):

    • Vorname und Nachname
    • Geburtsort
    • Geburtsdatum
    • Staatsangehörigkeit
    • Wohnanschrift

    Zur Dokumentation muss ein geeignetes Identifikationsdokument wie Personalausweis, Reisepass oder unbefristeter Aufenthaltstitel kopiert oder optisch digitalisiert – zum Beispiel durch ein Foto –erfasst werden (§ 8 Abs. 2 Satz 2 GwG). Das handschriftliche Erfassen reicht bei der aktuellen Gesetzesfassung nicht aus.

     Quelle:immowelt.de