09.01.2024 13:58

Wohnflächenberechnung beim Hausverkauf

Wohnflächenberechnung beim Hausverkauf

Wohnflächenberechnung - Was ist zu beachten?

Was ist Wohnflächenberechnung?

Wohnflächenberechnung ist ein Prozess, bei dem die nutzbare Fläche einer Wohnung oder eines Hauses ermittelt wird. Dies umfasst in der Regel alle Zimmer, Küchen, Bäder und weitere nutzbare Flächen innerhalb der Wände. Balkone, Terrassen oder Loggien können teilweise angerechnet werden. Die Berechnung erfolgt nach bestimmten Vorschriften, die in verschiedenen Ländern variieren können.

Wer führt Wohnflächenberechnungen durch?

Wohnflächenberechnungen werden üblicherweise von Fachleuten durchgeführt, die in der Immobilienbewertung geschult sind. Dazu gehören Architekten, Bauingenieure oder spezialisierte Sachverständige. In einigen Fällen können auch Immobilienmakler oder Verwaltungen diese Berechnungen durchführen. weiterlesen...

Wann wird eine Wohnflächenberechnung benötigt?

Eine Wohnflächenberechnung wird in verschiedenen Situationen benötigt, wie z.B. beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien, bei der Beantragung von Baugenehmigungen, für die Berechnung von Nebenkosten oder bei der Ermittlung von Werten für steuerliche Zwecke.

Warum ist eine genaue Wohnflächenberechnung wichtig?

Eine genaue Wohnflächenberechnung ist aus mehreren Gründen wichtig. Sie dient als Grundlage für die Preisfindung bei Verkauf und Vermietung und beeinflusst die Höhe der Nebenkosten. Außerdem ist sie relevant für steuerliche Bewertungen und kann bei falscher Angabe zu rechtlichen Problemen führen. Daher ist es wichtig, dass die Berechnung korrekt und nach anerkannten Standards erfolgt.

Welche Normen und Gesetze gibt es für die Berechnung von Flächen bei Immobilien?

Die Berechnung von Flächen bei Immobilien folgt bestimmten Normen und Gesetzen, die je nach Land variieren können. In Deutschland beispielsweise gibt es mehrere relevante Vorschriften und Richtlinien:

  1. Wohnflächenverordnung (WoFlV): In Deutschland ist die Wohnflächenverordnung besonders relevant. Sie regelt, wie die Wohnfläche in Wohnungen und Häusern zu berechnen ist. Dies umfasst die Flächen von Räumen, die ausschließlich zur jeweiligen Wohnung gehören und bis zur Mitte der trennenden Wände reichen.

  2. DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau: Diese Norm definiert, wie die Grundflächen und Rauminhalte von Gebäuden berechnet werden sollen. Sie gilt für die Berechnung von Nutz-, Funktions- und Verkehrsflächen und wird häufig im gewerblichen Bereich angewendet.

  3. II. Berechnungsverordnung (II. BV): Vor Einführung der Wohnflächenverordnung war die II. Berechnungsverordnung maßgeblich für die Wohnflächenberechnung. Sie wird heute noch in einigen Fällen angewandt, beispielsweise bei älteren Mietverträgen.

  4. Mietrecht: Im Mietrecht spielen Flächenberechnungen eine Rolle, insbesondere bei der Festlegung der Miete und der Nebenkostenabrechnung. Falsche Flächenangaben können zu Mietminderungen oder Nachforderungen führen.

  5. Baurechtliche Vorschriften: Je nach Bundesland können baurechtliche Vorschriften die Berechnung der Flächen beeinflussen, insbesondere im Hinblick auf Baugenehmigungen und Bebauungspläne.

  6. Eigentumsrecht: Im Eigentumsrecht wird die Flächenberechnung für die Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen relevant.

Wohnflächenberechnung nach WoFlV: Wann gilt sie und wann nicht?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist in Deutschland ein zentrales Regelwerk für die Ermittlung der Wohnfläche. Doch wann muss sie angewendet werden und wann greifen andere Vorschriften? In diesem Blog erfahren Sie alles Wichtige rund um die Anwendungsbereiche und Ausnahmen der WoFlV.

Wann gilt die WoFlV?

1. Bei Neuvermietungen:

Bei der Neuvermietung von Wohnraum wird in der Regel die Wohnflächenverordnung zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen. Dies dient als Grundlage für die Mietpreisfindung und eventuelle Nebenkostenabrechnungen.

2. Im sozialen Wohnungsbau:

Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist die Anwendung der WoFlV besonders relevant, da hier präzise Wohnflächenangaben für die Berechnung von Fördermitteln und sozialen Mietpreisen erforderlich sind.

3. Bei Wohnflächenangaben in Immobilienanzeigen:

Um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, orientieren sich viele Immobilienanzeigen an der WoFlV, um potenziellen Mietern oder Käufern eine einheitliche Berechnungsbasis zu bieten.

4. Bei der Berechnung von Betriebskosten:

Die Wohnfläche ist häufig eine Berechnungsgrundlage für die Verteilung von Betriebskosten. Die Anwendung der WoFlV sorgt hier für eine gerechte und nachvollziehbare Aufteilung.

Wann gilt die WoFlV nicht?

1. Bei Bestandsmietverhältnissen:

Besteht ein Mietverhältnis bereits und wurde die Wohnfläche nach einer anderen Verordnung oder gar nicht offiziell berechnet, muss nicht zwingend auf die WoFlV umgestellt werden. Hier gilt das Fortführungsprinzip.

2. Gewerbliche Immobilien:

Für gewerblich genutzte Immobilien findet die WoFlV keine Anwendung. Hier greifen andere Regelungen, wie z.B. die DIN 277.

3. Bei besonderen Vereinbarungen:

In manchen Fällen können Mieter und Vermieter individuelle Vereinbarungen treffen, die von der WoFlV abweichen. Solche Vereinbarungen müssen jedoch eindeutig sein und sollten schriftlich festgehalten werden.

4. Historische Verträge:

Alte Mietverträge, die noch unter der Geltung früherer Verordnungen wie der II. Berechnungsverordnung geschlossen wurden, müssen nicht auf die WoFlV umgestellt werden, solange sie fortbestehen.

Fazit

Die Wohnflächenverordnung ist ein wichtiges Instrument, um die Wohnfläche von Immobilien transparent und einheitlich zu bestimmen. In vielen Fällen ist ihre Anwendung vorgeschrieben oder empfohlen, um Klarheit zwischen Mieter und Vermieter zu schaffen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und spezielle Situationen, in denen andere Regelungen greifen können. Wer als Vermieter oder Mieter auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich im Zweifelsfall von einem Fachmann beraten lassen, um die korrekte Berechnungsmethode für die jeweilige Situation zu ermitteln.


Es handelt sich aber immer um unverbindliche Informationen. Eine Haftung und/oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen. Bei rechtlichen Themen bekommen Sie verbindliche Aussagen beim Rechtsanwalt bzw. steuerliche  Beratung beim Steuerberater. Zu baulichen Fragen ist ein Architekt oder Ingenieur der richtige Ansprechpartner

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